Zehn Hamburger Krankenhäuser erreichen die höchste Stufe in der Notfallversorgung

Krankenkassen, und Behörde verständigen sich auf Einstufungen

Die Vertreterinnen und Vertreter der Landesverbände der Krankenkassen, der Hamburgischen e. V. und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) haben sich auf die Zuordnung der Hamburger Krankenhäuser zu den Notfallstufen verständigt. Dabei erreichen zehn Hamburger Krankenhäuser eine umfassende Notfallversorgung (Stufe 3). Das heißt, sie erfüllen alle detaillierten Voraussetzungen für die Notfallversorgung. Fünf weitere Krankenhäuser erreichen die erweiterte Notfallversorgung (Stufe 2), sechs die Basis-Notfallversorgung (Stufe 1).

Die Einordnung erfolgte auf der Grundlage von schriftlichen und verbindlichen Angaben der Krankenhäuser zu ihrer jeweiligen Leistungsstruktur. Je nach Ausstattung und Leistungsangebot wurden sie in einer Notfallstufe (Basisversorgung bis umfassende Notfallversorgung) verortet. Dafür müssen jeweils bestimmte Fachabteilungen vorhanden sein, es gibt Vorgaben zur Qualifikation des Personals, zu Versorgungskapazitäten, zur medizinisch-technischen Ausstattung sowie zu Strukturen und Prozessen. […]

Pressemitteilung: hamburg

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