Abrechnung einer Notfallbehandlung nach Einlieferung des Patienten in ein Krankenhaus durch den Rettungsdienst

B1 KR 11/20 R | , vom 18.05.2021

Die einer Aufnahme in die vorausgehende Aufnahmeuntersuchung dient auch bei einer der Klärung, ob eine (voll-)äre Behandlung des Versicherten erforderlich und vom Versorgungsauftrag des Krankenhauses umfasst ist, ohne dass die hierzu vorgenommenen Untersuchungen bereits die Aufnahme in das Krankenhaus begründen. Maßnahmen der Notfallbehandlung, wie sie in einem typischerweise vorgenommen werden, sind der vertragsärztlichen Versorgung zuzurechnen und aus der Gesamtvergütung zuvergüten,wenn sich daran keine stationäre Behandlung im erstangegangenen Krankenhaus anschließt. […]

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