Gemeinsames Verständnis von GKV-Spitzenverband und DKG zu den Kontextfaktoren im neu vereinbarten AOP-Vertrag zum 01.01.2023

Nach vermehrten Nachfragen aus dem Mitgliedsbereich weisen der -Spitzenverband und die gemeinsam darauf hin, dass die ausschließlich der Begründung von durchgeführten Leistungen gemäß -Vertrag dienen. Für Leistungen, die ein im Rahmen seines Versorgungsauftrags regelhaft är erbringt, besteht keine Notwendigkeit, diese anhand der Kontextfaktoren zu begründen.

Das könnte Dich auch interessieren …