Klarheit für das Krankenhauswesen aus Karlsruhe?

Länder rufen Bundesverfassungsgericht zur Prüfung von G-BA-Regelungen an

Die Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Im Mittelpunkt stehen Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Mindestmengen und Personalvorgaben. Die Länder sehen hierin verfassungsrechtliche Fragen berührt, insbesondere im Spannungsfeld zwischen einer qualitätsorientierten Zentralisierung und der Sicherstellung flächendeckender Versorgung. Eine Entscheidung könnte auch Signalwirkung für die geplante Krankenhausreform der Bundesregierung entfalten.

Deister, Sören: Klarheit für das Krankenhauswesen aus Karlsruhe?: Zur abstrakten Normenkontrolle gegen Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, VerfBlog, 2025/8/20, https://verfassungsblog.de/normenkontrolle-gba/, DOI: 10.59704/d71cb8eed3217bb2.