KHVVG: Bundesvorgaben führen zu personellen Engpässen – Mehrfachanrechnung von Fachärzten in Leistungsgruppen notwendig

Niedersachsens Gesundheitsminister Philippi fordert Nachbesserungen bei Krankenhausreform

Im Zuge der laufenden Diskussionen um das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) hat der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi deutliche Änderungen angemahnt. Die derzeitigen Regelungen gefährdeten nach seiner Einschätzung die Versorgungssicherheit, insbesondere in kleineren Kliniken.

„Durch die Gliederung in Leistungsgruppen und die Vorgabe, Fachärztinnen und Fachärzte nur maximal in drei dieser Gruppen anrechnen zu dürfen, lassen sich die Qualitätskriterien in vielen Häusern nicht erfüllen“, so Philippi. „Das wird dazu führen, dass an einigen Standorten keine ausreichende Versorgung mehr gewährleistet werden kann. Die Krankenhausreform muss die Versorgung verbessern – nicht verschlechtern.“

Niedersachsen fordert daher eine Anpassung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Konkret soll die Mehrfachanrechnung von Fachärzten auf bis zu fünf Leistungsgruppen ermöglicht werden, um die Versorgung in Bereichen wie Orthopädie, Unfallchirurgie sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe sicherzustellen.

Auch beim Transformationsfonds erhebt Philippi Kritik: Die vom Bund vorgesehene Verteilung der vier Milliarden Euro nach dem „Gießkannenprinzip“ lehne Niedersachsen ab. „Die Mittel müssen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden – nicht pauschal über alle Kliniken verteilt“, betonte der Minister. Gerade Flächenländer mit regional sehr unterschiedlichen Versorgungsstrukturen bräuchten eine bedarfsgerechte Lösung.