MD Nord übergibt 1.519 Leistungsgruppen-Gutachten an Länder

Krankenhausreform: Hamburg und Schleswig-Holstein entscheiden über Zuteilung

Der Medizinischer Dienst Nord (MD Nord) hat die ersten Leistungsgruppenprüfungen im Zuge der Krankenhausreform abgeschlossen und fristgerecht 1.519 Gutachten an Hamburg und Schleswig-Holstein übergeben. Geprüft wurden 875 Anträge aus Schleswig-Holstein und 644 aus Hamburg. Nun liegt es an den Ländern, über die künftige Zuteilung, Begrenzung und regionale Bündelung der Leistungsgruppen zu entscheiden.

Mit den Leistungsgruppen wird die Krankenhausversorgung künftig stärker an einheitlichen Qualitätsvorgaben ausgerichtet. Krankenhäuser dürfen bestimmte Leistungen grundsätzlich nur dann anbieten und abrechnen, wenn sie die jeweils geltenden Qualitätskriterien erfüllen. Die Länder können unter gesetzlich definierten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen.

Für die beiden norddeutschen Bundesländer hat der MD Nord damit eine zentrale Grundlage für die weitere Krankenhausplanung geschaffen. Die Gutachten sollen den Ländern ermöglichen, Leistungsgruppen gezielt zuzuweisen, zu begrenzen, regional zu bündeln oder zu priorisieren.

Der Prüfprozess begann im Januar 2026. Insgesamt waren nach Angaben des MD Nord 67 Mitarbeitende beteiligt. Die interdisziplinären Prüfungsteams bestanden aus Ärztinnen und Ärzten sowie Kodierfachkräften. Einen überwiegenden Teil der Gutachten konnte der MD Nord bereits rund zwei Wochen vor Ablauf der verlängerten Frist an die Länder und Krankenhäuser übermitteln.

Dr. Andreas Krokotsch, Leitender Arzt und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des MD Nord, bezeichnete die abgeschlossene Prüfung als umfassende erste Bestandsaufnahme der Leistungsfähigkeit der Kliniken in Hamburg und Schleswig-Holstein.

Gesetzesänderungen erschwerten laufende Prüfungen

Eine besondere Herausforderung entstand durch Änderungen der gesetzlichen Prüfkriterien während des bereits laufenden Verfahrens. Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) traten am 15. April 2026 neue Vorgaben in Kraft. Diese wurden mit der überarbeiteten LOPS-Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund vom 19. Mai 2026 in den Prüfprozess integriert.

Dabei wurde unter anderem die Zahl der bundesweit einheitlichen Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Die Prüffrist verlängerte sich um einen Monat bis zum 31. Juli 2026.

Bereits bearbeitete Vorgänge mussten teilweise anhand der neuen Kriterien erneut bewertet und um zusätzliche Nachweise ergänzt werden. Nach Angaben des MD Nord führte dies sowohl bei den Krankenhäusern als auch beim Prüfdienst zu zusätzlichem administrativem Aufwand.

Gleichzeitig konnten bereits vorliegende Nachweise, etwa zu Facharztqualifikationen oder zur technischen Ausstattung, erneut verwendet werden. Die vom Medizinischen Dienst etablierten vereinfachten Prüfprozesse hätten sich dadurch in der Praxis bewährt.

Pflegepersonaluntergrenzen sorgen für neue Unsicherheit

Besonders komplex war die Rolle der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG). Mit dem KHAG waren diese im April 2026 als zentrales Qualitätskriterium für sämtliche Leistungsgruppen eingeführt worden.

Nach der damaligen Regelung konnte die Nichteinhaltung der Vorgaben in nur einem Bereich eines Krankenhausstandorts dazu führen, dass Gutachten für sämtliche beantragten Leistungsgruppen negativ ausfielen – auch wenn zwischen dem betroffenen Bereich und der jeweiligen Leistungsgruppe kein unmittelbarer fachlicher Zusammenhang bestand.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde diese Regelung im Juli 2026 erneut geändert. Künftig soll der Leistungsgruppen-Ausschuss eigene Qualitätskriterien für Qualifikation und Verfügbarkeit des Pflegepersonals auf Ebene der einzelnen Leistungsgruppen entwickeln. Diese sollen bei künftigen Prüfungen berücksichtigt werden.

Für das Klinikmanagement bleibt damit die Entwicklung der Pflegeanforderungen ein wichtiger Faktor. Neben der Frage, welche Leistungsgruppen ein Standort künftig erhalten kann, wird entscheidend sein, welche personellen Anforderungen dauerhaft erfüllt werden müssen.

Länder entscheiden über künftige Klinikstrukturen

Nach Abschluss der Gutachten beginnt nun die nächste Phase der Krankenhausreform. Hamburg und Schleswig-Holstein müssen auf Grundlage der medizinisch-fachlichen Bewertungen über die konkrete Zuteilung der Leistungsgruppen entscheiden.

Dabei können die Länder auch Ausnahmeregelungen nutzen, um die Versorgung während der Übergangsphase abzusichern. Der MD Nord weist darauf hin, dass insbesondere im ersten Prüfzyklus einer grundlegenden Reform nicht alle Mindestvorgaben an jedem Standort sofort erfüllt werden könnten.

Die Leistungsgruppenprüfungen sollen zunächst nach zwei Jahren und anschließend alle drei Jahre wiederholt werden. Für Krankenhäuser bedeutet dies, dass die Erfüllung der Qualitätskriterien zu einer dauerhaften Managementaufgabe wird.

Die Entscheidung über die Leistungsgruppenzuteilung dürfte damit erhebliche Auswirkungen auf die künftige Krankenhauslandschaft in Norddeutschland haben. Für die Kliniken geht es nicht nur um einzelne medizinische Angebote, sondern um Investitionsentscheidungen, Personalstrategien, Kooperationen und die langfristige Positionierung einzelner Standorte.

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