Krankenhausreform: Pflegepersonaluntergrenzen bleiben als Qualitätskriterium bestätigt
Bundesrat bestätigt Personalstandards im KHAG – ver.di sieht Signal für Patientensicherheit, warnt aber vor Aufweichung
Mit der Verabschiedung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) durch den Bundesrat werden Pflegepersonaluntergrenzen weiterhin als verbindliches Qualitätskriterium im Krankenhauswesen bestätigt. Gewerkschaftsvertreter von ver.di bewerten die Entscheidung als wichtiges Signal für die Patientensicherheit, warnen jedoch zugleich vor möglichen Versuchen, die Personalstandards künftig erneut zu relativieren oder abzuschwächen. Die Regelung ist Teil der laufenden Krankenhausreform, die stärker auf Qualität und Strukturvorgaben in der stationären Versorgung ausgerichtet werden soll.
Die Reform verfolgt das Ziel, Versorgungsqualität und medizinischen Bedarf stärker in den Mittelpunkt der Krankenhausplanung zu stellen. Personalvorgaben – insbesondere in der Pflege – werden dabei zunehmend als zentrales Steuerungsinstrument betrachtet. Aus Sicht von ver.di sind die Pflegepersonaluntergrenzen ein „absolutes Minimum“, dessen Einhaltung unmittelbar mit der Patientensicherheit und den Arbeitsbedingungen im Krankenhaus verbunden sei.
Die Gewerkschaft verweist darauf, dass bereits heute in vielen Einrichtungen eine Einhaltung der Mindestbesetzungen nicht durchgängig gewährleistet sei. Nach Einschätzung von Beschäftigtenvertretungen komme es regelmäßig zu Unterschreitungen der Vorgaben, teils in einem erheblichen Umfang. Eine Abschwächung der Regelungen würde aus Sicht der Arbeitnehmervertretung das Risiko struktureller Unterbesetzung weiter erhöhen.
Im Kontext der Reform begrüßt ver.di insbesondere die gesetzliche Klarstellung, dass Pflegebudgets nicht für pflegefremde Tätigkeiten verwendet werden sollen. Damit solle erreicht werden, dass Pflegekräfte stärker für unmittelbare Versorgungsaufgaben zur Verfügung stehen und administrative oder fachfremde Tätigkeiten reduziert werden.
Gleichzeitig bleibt die Gewerkschaft kritisch gegenüber der im Reformpaket vorgesehenen Vorhaltevergütung. Nach Einschätzung von ver.di bestehe weiterhin eine Abhängigkeit von Fallzahlen, wodurch strukturelle Verbesserungen in der Versorgung nur begrenzt angestoßen würden. Gefordert wird stattdessen eine vollständige Refinanzierung der Personalkosten, um eine bedarfsgerechte Personalausstattung dauerhaft sicherzustellen.
Auch die Beteiligung der Beschäftigten an der Umsetzung der Reform wird von ver.di als zentraler Punkt hervorgehoben. Veränderungen im Krankenhauswesen könnten nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn Personal und Interessenvertretungen frühzeitig in Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden würden. Andernfalls bestehe das Risiko, dass Reformmaßnahmen in der praktischen Umsetzung auf Widerstände oder strukturelle Umsetzungsprobleme treffen.
Für das Krankenhausmanagement unterstreicht die aktuelle Entwicklung die wachsende Bedeutung verbindlicher Personalstandards im Rahmen der Krankenhausreform. Die Personalbesetzung wird damit nicht nur zu einem operativen Steuerungsfaktor, sondern zunehmend zu einem regulativen Qualitätskriterium, das direkten Einfluss auf Planung, Finanzierung und Strukturentscheidungen im stationären Sektor hat.




