Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet Kliniken zu Qualitätsbeauftragten
Neues Landeskrankenhausgesetz verankert Patientensicherheit verbindlicher – auffällige Qualitätsergebnisse müssen gemeldet werden, unabhängige Patientenfürsprecher werden ermöglicht
Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinem seit Ende Oktober 2025 geltenden Landeskrankenhausgesetz neue Vorgaben für Qualität und Patientensicherheit in den Kliniken eingeführt. Jedes Krankenhaus muss mindestens einen Qualitätsbeauftragten bestellen; auffällige Qualitätsergebnisse sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zudem können Kommunen unabhängige Patientenfürsprecher für Krankenhäuser einsetzen. Darauf hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich des Welttags der Patientensicherheit hingewiesen.
Damit werden Aufgaben zur Qualitätssicherung und Patientensicherheit ausdrücklich in den Krankenhausstrukturen verankert. Zu den gesetzlichen Aufgaben der Qualitätsbeauftragten gehört neben der Weiterentwicklung von Qualitätssicherung und Patientensicherheit auch, die Beschäftigten über geltende Qualitätsstandards zu informieren.
Das Landeskrankenhausgesetz stammt vom 8. Oktober 2025 und bildet inzwischen auch die Grundlage für die weitere Umsetzung der Krankenhausplanung in Mecklenburg-Vorpommern.
Unabhängige Patientenfürsprecher als neue Anlaufstelle
Eine weitere Neuerung betrifft die Patientenvertretung. Landkreise und kreisfreie Städte können für die Krankenhäuser ihres Gebiets unabhängige Patientenfürsprecher bestellen.
Diese dürfen nicht beim jeweiligen Krankenhausträger beschäftigt sein und sind in ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. Patienten können sich mit Anregungen, Anliegen und Beschwerden an sie wenden. Die Patientenfürsprecher können diese wiederum unmittelbar gegenüber der Krankenhausleitung oder anderen zuständigen Stellen vorbringen.
Gesetz erweitert konkrete Patientenrechte
Das Landeskrankenhausgesetz enthält darüber hinaus Regelungen für besonders schutzbedürftige Patientengruppen. Ausdrücklich berücksichtigt werden unter anderem die Selbstbestimmung von Frauen während der Geburt und der Kinderschutz im Krankenhaus.
Menschen mit Behinderungen erhalten ein stärker abgesichertes Recht auf die Mitaufnahme einer Begleitperson. Für Menschen am Lebensende sieht das Gesetz eine Behandlung unter Wahrung ihrer Würde und Selbstbestimmung vor.
Gesundheitsministerin Stefanie Drese verbindet die Regelungen mit einem erweiterten Verständnis von Patientensicherheit: Diese solle nicht erst nach Zwischenfällen greifen, sondern dauerhaft Bestandteil der organisatorischen Strukturen und täglichen Arbeit der Krankenhäuser sein.




