Ab sofort stellt das InEK den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems 2024 sowie den aG-DRG-Report-Browser 2024 zur Verfügung
Thema: 2024 Abschlussbericht aG-DRG aG-DRG-Report-Browser DRG 2024 DRG-System Fallpauschalen InEK
Ab sofort stellt das InEK den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems 2024 sowie den aG-DRG-Report-Browser 2024 zur Verfügung
Ab sofort stellt das InEK den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems 2024 zur Verfügung.
InEK stellt die aktualisierten Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2024 bereit.
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2023 – Kommentar Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte
Der Prozentsatz gemäß § 4a Absatz 2 Satz 2 KHEntgG für das Anwendungsjahr 2024 beträgt 11,500 Prozent.
Veröffentlichung gemäß § 4a Absatz 1 Satz 6 des KHEntgG
Datensatzbeschreibung ohne die gesetzlichen Änderungen durch das Krankenhaustransparenzgesetz.
46. Deutscher Krankenhaustag, Finanzierung im Krankenhaus – Vortrag Dr. Frank Heimig (InEK)
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2024 in Höhe von 1,43 € pro Fall vereinbart.
InEK stellt die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2024 zur Verfügung.
Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2024 Kompaktversion steht zum Download zur Verfügung
Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2024 Kompaktversion steht zum Download zur Verfügung
Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2024 stellt InEK nun zum Download bereit