DKG kritisiert Investitionsstau: Bundesländer finanzieren Krankenhausinvestitionen weiterhin nur unzureichend

InEK-Analyse 2026 weist Investitionsbedarf von rund sieben Milliarden Euro aus – Länder erfüllen gesetzliche Finanzierungspflicht weiterhin nicht vollständig

Die Krankenhäuser in Deutschland stehen weiterhin vor einer erheblichen Investitionslücke. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) liegt der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Kliniken im Jahr 2026 bei rund sieben Milliarden Euro. Die von den Bundesländern bereitgestellten Mittel reichen jedoch weiterhin nicht aus und decken nach Einschätzung der DKG regelmäßig nur gut die Hälfte des tatsächlichen Bedarfs.

Grundlage der aktuellen Einschätzung ist die Investitionsanalyse des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für das Jahr 2026, auf die sich die DKG, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) verständigt haben. Die jährlich veröffentlichte Analyse der Investitionsbewertungsrelationen soll den Ländern eine Grundlage liefern, um den notwendigen Investitionsbedarf der Krankenhäuser leistungsbezogen zu ermitteln und die entsprechenden Fördermittel bereitzustellen.

DKG sieht strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser

Die DKG kritisiert seit Jahren, dass die unzureichende Investitionskostenfinanzierung durch die Länder eine wesentliche Ursache für die wirtschaftliche Belastung vieler Krankenhäuser darstellt.

„Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, die Investitionskosten der Krankenhäuser vollständig zu finanzieren“, betont die Krankenhausgesellschaft. Dennoch würden die tatsächlich bereitgestellten Mittel regelmäßig deutlich hinter dem notwendigen Bedarf zurückbleiben. Nach Auffassung der DKG führt diese Situation dazu, dass Krankenhäuser notwendige Investitionen zunehmend aus den laufenden Betriebserlösen finanzieren müssen. Dadurch werde die ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation vieler Kliniken zusätzlich verschärft. Besonders kritisch bewertet die DKG die Situation vor dem Hintergrund des am 10. Juli verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen für Krankenhäuser würden die Bedeutung einer verlässlichen Investitionsfinanzierung durch die Länder weiter erhöhen.

Nur wenige Länder nutzen InEK-Instrument vollständig

Trotz der vorhandenen Berechnungsgrundlage wird der Katalog der Investitionsbewertungsrelationen bislang nur von wenigen Bundesländern genutzt. Nach Angaben der DKG wenden derzeit lediglich Berlin, Hessen und Bremen das Instrument zur Ermittlung der Krankenhausinvestitionen an. Aus Sicht der Krankenhausgesellschaft besteht daher weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. Die Länder müssten ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur vollständigen Finanzierung der Investitionskosten konsequenter nachkommen, um die Zukunftsfähigkeit der Krankenhausstrukturen sicherzustellen.

Die Diskussion um die Investitionsfinanzierung gewinnt insbesondere im Zuge der Krankenhausreform an Bedeutung. Strukturveränderungen, Spezialisierungen und der notwendige Umbau von Versorgungsangeboten erfordern nach Einschätzung vieler Akteure erhebliche zusätzliche Investitionen.

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