InEK: Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation – Erfolg der verpflichteten Krankenhäuser, Datenjahr 2024

Die Informationen zum Erfolg der verpflichteten Krankenhäuser gem. § 4 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation für das Datenjahr 2024 stehen ab sofort auf der Webseite des InEK zur Verfügung.

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