InEK konkretisiert unterjährige § 21 Datenlieferung für 2026
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat aktualisierte Informationen zur unterjährigen Datenlieferung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG veröffentlicht.
Die Datenlieferung erfolgt jeweils zum 15. Juni, 15. Oktober und 15. Januar des Folgejahres. Hintergrund sind insbesondere die Überprüfung nach § 24 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), ergänzende Analysen zur Krankenhausreform sowie die Weiterentwicklung der Entgeltsysteme.
Erfasst werden ausschließlich fallbezogene Daten voll- und teilstationärer Fälle sowie sektorengleicher Vergütungsfälle nach § 115f SGB V. Ambulante Operationen (AOP) sind zunächst freiwillig Bestandteil der Lieferungen, ab dem dritten Lieferzeitraum verpflichtend. Nicht fallbezogene Datengruppen wie Pflegepersonal-, Ausbildungs- oder Arztpersonaldaten müssen hingegen nicht übermittelt werden.
Die aktualisierte Datensatzbeschreibung vom 29. April 2026 sowie ergänzende FAQ und Verfahrensbeschreibungen sind über das InEK-Datenportal abrufbar.





