InEK legt Berechnung der Vorhaltevolumina 2027 fest

Landesvolumen basiert auf Fällen 2024 – für die Verteilung auf Klinikstandorte werden Leistungsdaten 2025 oder vorgegebene Planfallzahlen herangezogen

Das InEK hat das aktualisierte Konzept zur Ermittlung der Vorhaltevolumina für das Kalenderjahr 2027 veröffentlicht. Es konkretisiert erstmals, wie die Vorhaltebewertungsrelationen auf Länder, Leistungsgruppen und schließlich einzelne Krankenhausstandorte verteilt werden. Für Krankenhäuser besonders relevant: Bei der standortbezogenen Verteilung werden grundsätzlich die Fallzahlen und der Vorhalte-Casemixindex aus den §-21-Daten 2025 verwendet – sofern das Land keine Planfallzahl für die betreffende Leistungsgruppe vorgibt.

Berechnung erfolgt in drei Stufen

Das InEK beschreibt für 2027 ein dreistufiges Verfahren. Zunächst wird das gesamte Vorhaltevolumen eines Bundeslandes berechnet. Anschließend wird dieses Volumen auf die einzelnen Leistungsgruppen und im dritten Schritt auf die Krankenhausstandorte mit der jeweiligen Leistungsgruppe verteilt.

Für das Vorhaltevolumen eines Landes bleiben die Leistungsdaten des Jahres 2024 maßgeblich. Die entsprechenden Fälle werden mit dem aG-DRG-System 2027 gruppiert und ihnen die Vorhaltebewertungsrelationen des Jahres 2027 zugeordnet. Auch die Verteilung des Landesvolumens auf die einzelnen Leistungsgruppen basiert auf den Leistungsdaten 2024.

Anders sieht es bei der anschließenden Verteilung innerhalb einer Leistungsgruppe auf die einzelnen Krankenhausstandorte aus. Hier wird ein rechnerischer Vorhalte-Casemix gebildet. Dieser ergibt sich grundsätzlich aus:

Fallzahl × Vorhalte-Casemixindex.

Aus dem Verhältnis dieses rechnerischen Vorhalte-Casemix eines Standorts zur Summe aller entsprechenden Standorte im Land ergibt sich der Anteil am Vorhaltevolumen der jeweiligen Leistungsgruppe.

Planfallzahlen können tatsächliche Fallzahlen ersetzen

Für die standortbezogene Berechnung unterscheidet das InEK drei Konstellationen.

Hat das Land keine Planfallzahl für eine Leistungsgruppe übermittelt, verwendet das InEK die Fallzahl des Krankenhausstandorts aus den §-21-Daten 2025 und den daraus ermittelten individuellen Vorhalte-Casemixindex.

Gibt das Land dagegen eine Planfallzahl vor, ersetzt diese die tatsächliche Fallzahl 2025. Hat der Standort die Leistungsgruppe bereits 2025 erbracht, wird die Planfallzahl mit seinem individuellen Vorhalte-Casemixindex aus 2025 kombiniert.

Für einen Standort, der eine Leistungsgruppe 2027 erstmals erbringt, wird ebenfalls die vorgegebene Planfallzahl verwendet. Weil für ihn noch kein eigener Vorhalte-Casemixindex aus 2025 vorliegt, setzt das InEK den fallgewichteten durchschnittlichen Vorhalte-Casemixindex aller Krankenhausstandorte des Landes in dieser Leistungsgruppe an. Die Übersicht auf Seite 12 des Konzepts stellt diese drei Berechnungsvarianten gegenüber.

Ohne Leistungsgruppenzuweisung kein Vorhaltevolumen

Eine zentrale Voraussetzung bleibt die Krankenhausplanung der Länder: Ein Standort erhält grundsätzlich nur dann ein Vorhaltevolumen für eine Leistungsgruppe, wenn ihm diese Leistungsgruppe von der zuständigen Landesbehörde zugewiesen wurde. Ohne entsprechende Zuweisung ermittelt das InEK für diese Kombination aus Standort und Leistungsgruppe kein Vorhaltevolumen.

Mindestvorhaltezahlen spielen bei der Berechnung für 2027 dagegen noch keine Rolle. Nach Angaben des InEK liegen derzeit noch keine entsprechenden Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen vor.

Erste Standortwerte bis Ende Februar 2027

Die Länder können die erforderlichen Planungsdaten bereits bis zum 31. Dezember 2026 an das InEK übermitteln. Erfolgt diese Meldung, informiert das InEK die jeweiligen Krankenhausträger bis zum 28. Februar 2027 über die ermittelten Vorhaltevolumina ihrer Standorte je Leistungsgruppe. Anschließend werden die Ergebnisse auch auf der InEK-Internetseite veröffentlicht.

Dabei handelt es sich für 2027 zunächst um eine Information zur Orientierung. Für die tatsächliche Vergütung eines Vorhaltebudgets nach § 6b KHEntgG sind laut InEK die erstmals 2027 auszustellenden Bescheide für das Kalenderjahr 2028 relevant.