InEK startet NUB-Anfrageverfahren für 2027
Krankenhäuser können NUB-Anfragen für DRG und PEPP ab sofort ausschließlich über das InEK-Datenportal übermitteln
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat das Anfrageverfahren für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) für das Jahr 2027 gestartet. Krankenhäuser können sowohl NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG als auch NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV ab sofort über das InEK-Datenportal übermitteln. Für das DRG-Verfahren weist das InEK ausdrücklich darauf hin, dass die Einreichung ausschließlich über das Datenportal möglich ist.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat das NUB-Anfrageverfahren für das Jahr 2027 freigeschaltet. Damit können Krankenhäuser Anfragen für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für den somatischen Bereich sowie für das PEPP-Entgeltsystem einreichen.
Anfragen für das Jahr 2027 müssen bis zum 31. Oktober 2026 an das InEK übermittelt worden sein.




