InEK veröffentlicht Angaben zu pflegesensitiven Bereichen 2026

Übersicht über Pflegepersonaluntergrenzen in deutschen Krankenhäusern verfügbar

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) stellt ab sofort die Angaben der Krankenhäuser über pflegesensitive Bereiche für das Jahr 2026 zur Verfügung. Die Daten basieren auf den Meldungen der Krankenhäuser nach § 5 Absatz 3 und 4 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) und werden gemäß § 137i Abs. 4a SGB V veröffentlicht.

Die Veröffentlichung enthält die Strukturdaten der Krankenhäuser, einschließlich der Pflegepersonaluntergrenzen auf den einzelnen Stationen. Zudem werden in einer gesonderten Datei strukturelle Veränderungen aufgeführt, die von den Häusern gemäß § 5 Abs. 4 PpUGV gemeldet wurden, inklusive der Kategorie der Veränderung.

Auf Basis dieser beiden Datensätze hat das InEK eine zusammengefasste Gesamtübersicht erstellt, die die zum 1. Januar 2026 gültigen Stationen und die jeweils geltenden Pflegepersonaluntergrenzen beinhaltet. Damit können Krankenhäuser, Kostenträger, Fachöffentlichkeit und die interessierte Öffentlichkeit nachvollziehen, wie die pflegesensitiven Bereiche strukturell aufgestellt sind und welche Änderungen im Vergleich zum Vorjahr vorgenommen wurden.

Die Daten werden jährlich bis zum 15. Februar veröffentlicht und enthalten für jedes Krankenhaus den Namen, das Institutionskennzeichen und, soweit möglich, die Angaben für jeden Standort separat.

Diese Transparenz unterstützt die Planung und Steuerung des Pflegepersonals in Kliniken und ist ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen im deutschen Krankenhauswesen.

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