Mindestmengenregelungen: Festlegung von Informationen zu Prognoseprüfungen und weitere Änderungen

Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Februar  in Kraft.

Gemäß § 136b Absatz 5 Satz 7 SGB V werden die einrichtungsbezogenen Informationen der erfolgten Prognoseprüfungen festgelegt, welche die Landesverbände der und die Ersatzkassen dem für Zwecke der und ihrer zu übermitteln haben […]

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