Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Einsatz von resorbierbaren, durch Ultraschall aktivierbaren Implantaten zur Osteosynthese bei Hallux valgus Osteotomie

Der   hat in seiner Sitzung am 22.11. Folgendes beschlossen: Die Methode „Einsatz von resorbierbaren, durch Ultraschall aktivierbaren Implantaten zur Osteosynthese bei Hallux valgus Osteotomie“ unterfällt nicht dem Verfahren nach 2. Kapitel §33 Absatz 1 der Verfahrensordnung des G-BA.

Der Beschluss wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 22.11.2018 in Kraft.

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