Anfrage an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen – wie stellt die Krankenhausplanung in NRW die Versorgung sicher?

Der hat gesetzlich vorgegebene für bestimmte medizinische Eingriffe in Krankenhäusern festgelegt. , die diese Vorgaben nicht erfüllen, dürfen im Folgejahr diese Eingriffe nicht mehr durchführen. Es stellt sich die Frage, wie die in () die Versorgung der Patient*innen sicherstellt, wenn Krankenhäuser aufgrund der Nichterfüllung der Mindestmengen bestimmte Eingriffe nicht mehr durchführen dürfen […]

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