GKV-Spitzenverband, PKV und DKG fordern von Ländern höhere Investitionen in Kliniken
Der Investitionsbedarf der krankenhäuser in Deutschland bleibt wie in den Vorjahren gleichbleibend hoch und wird nur zur Hälfte durch die investitionsmittel der Länder gedeckt. Die massive Unterfinanzierung der kliniken im Bereich der investitionskostenfinanzierung setzt sich damit unverändert fort. Das zeigt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfs der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (pkv) geeinigt haben.
Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt demnach bundesweit bei rund sechseinhalb Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Die bundesländer decken seit Jahren nur ca. die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind. Dies erschwert den notwendigen Erhalt und Ausbau der bestehenden Substanz und begrenzt in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß dringend erforderliche Investitionen der Krankenhäuser, zum Beispiel in Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor Cyberangriffen, Klimaschutz, zur Verbesserung des Infektions- und Brandschutzes, zur baulichen Modernisierung und zur Optimierung von Strukturen. Wenn die Länder langfristig eine hochwertige patientenorientierte Krankenhausbehandlung haben wollen, müssen sie auch eine zeitgerechte apparative Ausstattung und bauliche Infrastruktur gewährleisten.