Beschluss Verfahrensordnung: Verfahren zur Festlegung von Mindestmengen

Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 19. Juli 2022 in Kraft.

Mit diesem Beschluss ändert der Gemeinsame Bundesausschuss den zweiten Abschnitt des achten Kapitels seiner VerfO, der das Verfahren zur Festlegung von gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V zum Gegenstand hat. Die Änderungen dienen insbesondere der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags aus § 136b Absatz 4 SGB V.

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