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BAQ: Ambulant erworbene Pneumonie Umgang mit COVID-19 Fällen im QS-Verfahren

Im QS-Verfahren „Ambulant erworbene Pneumonie“ gelten unverändert die in der Spezifikation zum QS-Filter festgelegten Einschluss- und Ausschlussdiagnosen für das Erfassungsjahr 2020

Bayerische Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung in der stationären Versorgung (BAQ)