Verdachtsdiagnose richtig kodiert? Aktuelle Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Kodierung einer Verdachtsdiagnose
L 11 KR 4112/18 | Landessozialgericht baden-württemberg, urteil vom 15.10.2019
In seiner Entscheidung darüber, ob die Aspirationspneumonie zutreffend als Verdachtsdiagnose kodiert worden ist, hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG BW) die dkr 2010 d008b herangezogen. Danach ist eine Verdachtsdiagnose im Sinne der Kodierrichtlinie die Diagnose, die am Ende eines stationären Aufenthalts weder sicher bestätigte noch sicher ausgeschlossen ist. Im Fall der Entlassung des Patienten nach Hause ist, wie hier, die Verdachtsdiagnose zu kodieren, wenn eine Behandlung eingeleitet worden ist und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren. […]
Quelle: Endera Gruppe