Qualitätssicherung in der stationären Versorgung
Ausführliche Hinweise zur Übermittlung der Daten für das Erfassungsjahr 2021
Qualitätssicherung in der stationären Versorgung
Ausführliche Hinweise zur Übermittlung der Daten für das Erfassungsjahr 2021
Für die Übermittlung der Daten des Erfassungsjahres 2020 (für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser) gelten folgende Fristen
Die quartalsweise Datenübermittlung ist nicht für alle QS-Verfahren ausgesetzt. Die Daten des 1. Quartals 2020 der plan.QI-RL sind bis spätestens 15.05.2020 zu übermitteln.
Im QS-Verfahren „Ambulant erworbene Pneumonie“ gelten unverändert die in der Spezifikation zum QS-Filter festgelegten Einschluss- und Ausschlussdiagnosen für das Erfassungsjahr 2020
Die BAQ hat die Anfragen zu den Ergebnissen des Erfassungsjahres 2018 im Onlinebereich zur Verfügung gestellt
Seit 16.04.2019 stehen die Jahresauswertungen 2018 des IQTIG der Qualitätssicherungsverfahren Gynäkologische Operationen (ohne Hysterektomien), Geburtshilfe und Mammachirurgie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren im Onlinebereich der BAQ zur...
Die BAQ informiert über die Fristen zur Einsendung der Soll- und Risikostatistik und der Einrichtungsbefragung im QS-Verfahren NWI