inkl. Strukturiertem Dialog und Datenvalidierungsverfahren / Hessen 2020 für Erfassungsjahr 2019
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inkl. Strukturiertem Dialog und Datenvalidierungsverfahren / Hessen 2020 für Erfassungsjahr 2019
Die Geschäftsstelle hat die Änderungen, die sich in den Spezifikationen für das VJ2021 ergeben haben, für Sie zusammengestellt.
Für die Übermittlung der Daten des Erfassungsjahres 2020 (für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser) gelten folgende Fristen
Die dargestellten Dokumentationsraten berechnen sich aus den übermittelten Sollzahlen der Sollstatistiken und den an die QiG BW GmbH bzw. IQTIG fristgerecht und fehlerfrei übermittelten Datensätzen.
Die quartalsweise Datenübermittlung ist nicht für alle QS-Verfahren ausgesetzt. Die Daten des 1. Quartals 2020 der plan.QI-RL sind bis spätestens 15.05.2020 zu übermitteln.
Eine neue wissenschaftliche Publikation von Mitarbeitern des IQTIG erläutert die biometrische Auswertungsmethodik bei der Berechnung von für Follow-up-Indikatoren. Diese Indikatoren kommen in der Richtlinie über...