Beschluss vom 12. Mai 2023
G-BA (PDF, 17.23 MB)
Für das Erfassungsjahr 2020 gibt es insgesamt 428 Qualitätsindikatoren und 129 Kennzahlen in den QS-Verfahren nach QSKH-RL und DeQS-RL.
Der Beschluss vom 17. Juni 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. Juli 2021 in Kraft.
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft
Beschluss vom 21. Januar 2021
Für die Übermittlung der Daten des Erfassungsjahres 2020 (für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser) gelten folgende Fristen
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat in weiten Teilen am 1. Januar 2020 in Kraft.
Die quartalsweise Datenübermittlung ist nicht für alle QS-Verfahren ausgesetzt. Die Daten des 1. Quartals 2020 der plan.QI-RL sind bis spätestens 15.05.2020 zu übermitteln.
Beschreibung der Qualitätsindikatoren und Kennzahlen nach DeQS-RL (Prospektive Rechenregeln, Beschlussversion)
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss vom 22. November 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
Der Beschluss vom 20. Juni 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.