BAQ: Ambulant erworbene Pneumonie Umgang mit COVID-19 Fällen im QS-Verfahren

Im QS-Verfahren „“ gelten unverändert die in der zum QS-Filter festgelegten Einschluss- und Ausschlussdiagnosen für das

Wie in den Vorjahren werden auch durch Viren verursachte Pneumonien (z.B. J12.8) eindeutig als Einschlussdiagnosen gelistet, sodass die Dokumentationsverpflichtung gemäß QS-Filter unter Beachtung der dort beschriebenen Ausschlusskriterien klar festgelegt ist. […]

Quelle: Bayerische Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung in der stationären Versorgung (BAQ) 

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