BPtK: PPP-Richtlinie muss um Qualitätsvorgaben ergänzt werden

G-BA verzögert vollständige Erfüllung der in der um weitere drei Jahre

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt den psychiatrischen weitere drei Jahre Zeit, die Mindestvorgaben der Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) vollständig umzusetzen. Bis 2027 reicht es, die Vorgaben weiterhin nur zu 90 Prozent und ab 2028 zu 95 Prozent zu erfüllen. Zudem wurde der Sanktionsfaktor für die Nicht-Erfüllung der Mindestvorgaben um über 60 Prozent abgesenkt.

»Die in der PPP-Richtlinie festgelegten Mindestpersonalvorgaben sind viel zu niedrig angesetzt und völlig ungeeignet, um eine leitliniengerechte Versorgung sicherzustellen“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer () […]

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