Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 4 zur Anlage für das Berichtsjahr 2021

Der Beschluss vom 7. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 7. Dezember 2022 in Kraft.

Mit -Beschluss vom 16. Dezember 2021 über die Änderung der Regelungen zum der () wurde u.a eine Anlage „Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2021“ in die Regelungen aufgenommen. Mit Beschluss vom 16. Juni 2022 wurde ein Anhang 4 zur Anlage „Plausibilisierungsregeln für das Berichtsjahr 2021“ ergänzt. Die mit den vorstehenden Beschlüssen vorgenommenen Änderungen werden in den jeweiligen Tragenden Gründen erläutert. Mit diesem Beschluss wird nunmehr eine Korrektur an Anhang 4 zur Anlage „Plausibilisierungsregeln für das Berichtsjahr 2021“ in die Qb-R eingefügt. […]

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