Freigabe des Abschlussberichts vom BQS Institut zur Veröffentlichung: Evaluation der Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme

Beschluss vom 21. März

Die üFMS-B trat in der Fassung vom 17. März am 05. Juli 2016 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss () in Kraft und legt Anforderungen an einrichtungsübergreifende (üFMS) fest. Ziel der Bestimmung ist, durch die Definition von Anforderungen an ein üFMS die Risiken und die Fehlerquellen in der ären Versorgung zu erkennen und auszuwerten, um somit einen Beitrag zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse in der Versorgung zu leisten (§ 1 Absatz 1, üFMS-B) […]

Das könnte Dich auch interessieren …