Mindestpersonalausstattung in Psychiatrien: G-BA verlängert Übergangsregelung und reduziert Sanktionshöhe bei zu wenig Personal

Eine gute psychiatrische Behandlung in Krankenhäusern benötigt eine Mindestausstattung mit qualifiziertem Personal. Um die Einrichtungen beim teilweise noch notwendigen Personalaufbau nicht zu überfordern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Übergangsregelungen erneut verlängert: Psychiatrische und psychosomatische Kliniken müssen nun erst ab Januar 2027 die Personalvorgaben zu 95 Prozent erfüllen – und nicht schon im laufenden Jahr. Eine hundertprozentige Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben wird erst ab dem Jahr 2029 von diesen Einrichtungen erwartet und nicht bereits ab 2026. Auch die finanziellen Folgen, die ab dem Jahr 2026 für die Krankenhäuser bei fehlendem Personal greifen, hat der G-BA reduziert.

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