Mehr Zeit für Patienten im Krankenhaus, Unterstützung für Geburtshilfe, Pädiatrie und Hebammen
bundestag beschließt Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Pflegekräfte bekommen mehr Zeit für Patientinnen und Patienten. Der Bestand von Krankenhäusern mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe und die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen werden gesichert. Die Finanzierung der hebammen wird verbessert und die ambulante Behandlung gefördert. Das sind Inhalte des „Gesetzes zur pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“ (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, KHPflEG), das heute vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist.
- Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus
Mit dem Gesetz soll die Situation der Pflege in den Krankenhäusern mittelfristig verbessert werden - Krankenhaustagesbehandlung und spezielle sektorengleiche vergütung
Nicht jede stationäre behandlung erfordert auch eine Übernachtung des Patienten oder der Patientin im Krankenhaus - Förderung für Geburtshilfe und pädiatrie
Um Geburtshilfeabteilungen in Krankenhäusern zu unterstützen, erhalten die Bundesländer zusätzliche finanzielle Mittel nach Königsteiner Schlüssel. - Hebammenversorgung
Ab dem Jahr 2025 werden die Personalkosten von Hebammen vollständig im Pflegebudget berücksichtigt.
Weitere Regelungen für den Krankenhausbereich
Darüber hinaus sieht der gesetzentwurf im Krankenhausbereich insbesondere folgende Regelungen vor:
- Die Budgetverhandlungen für Krankenhäuser werden beschleunigt. So werden Fristen für verschiedene Verfahrensschritte und ein automatisches Tätigwerden der Schiedsstelle vorgegeben.
- Weiterentwickelt werden auch die Strukturprüfung bei Krankenhäusern durch die Medizinischen Dienste, das Verfahren zur Übermittlung von Daten der Krankenhäuser an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sowie das Antragsverfahren für den Krankenhauszukunftsfonds.
- Die Liquiditätssituation der Krankenhäuser wird verbessert, indem der vorläufige Pflegeentgeltwert angehoben wird.
- Telemedizinische Leistungen werden gefördert, indem Entgelte für eine sachgerechte Vergütung vereinbart werden.
- Das Hygieneförderprogramm wird als Infektiologieförderprogramm weitergeführt und um drei Jahre verlängert, sodass die personelle Ausstattung in der infektiologie finanziell unterstützt wird.
- Es wird gewährleistet, dass die Kosten von Ausbildungen in der Pflegehilfe und -assistenz am Krankenhaus rechtssicher finanziert werden.