Strukturprüfungen

DGfM: „Der Medizinische Dienst hat seine Befugnisse überschritten“

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DGfM: „Der Medizinische Dienst hat seine Befugnisse überschritten“
© GettyImages/ivstiv

Die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) kritisiert die Richtlinie des Medizinischen Dienstes (MD) für die Strukturprüfungen in Krankenhäusern. Die Idee, Kliniken mit vorgelagerten Strukturprüfungen bei der Abrechnungsprüfung zu entlasten, sei zwar eindeutig gut. Doch mit der Richtlinie habe der MD massiv in die Arbeitsweise der Krankenhäuser eingegriffen und damit seine Befugnisse überschritten. In der Richtlinie würden umfangreiche Festlegungen zu Arbeits- und Dokumentationsweisen der Krankenhäuser getroffen. Im Richtlinienentwurf des MD finde bei vielen Positionen eine Überinterpretation der Inhalte der betroffenen OPS Codes statt, häufig entgegen der bereits durch das BfArM getroffenen Klarstellungen.

Konkret würden BfArM-Klarstellungen bei folgenden Themen missachtet:

  • Vertretungsregelung bei der Behandlungsleitung 
  • Vertretungsregelung bei Vorhalten eines Therapiebereiches 

Viele Vorgaben seien zudem mit der Alltagsrealität eines Krankenhauses nicht vereinbar und müssten entsprechend überarbeitet werden. Dies sind zum Beispiel: 

  • Antragsfristen die eine Beantragung von Codes mit grundlegenden Veränderungen im Klassifikationstext unmöglich machen 
  • Vorlage „umgesetzter“ Dienstpläne entspräche einem stundengenauen Anwesenheitsnachweis von Personen mit Bezug zu räumlichen Einheiten. Dies sei insbesondere bei leitenden Mitarbeitern faktisch nicht möglich 
  • Geräte- und Verfahrensnachweise: Diese führte in der Prüfpraxis 2021 zur Forderung von Nachweisen detailliertester Inventarisierungsinformationen, technischer Nachweise sowie personenbezogener Nachweise der Geräteeinweisung. In großen Kliniken müssten dafür tausende von Dokumenten aus verschiedensten Abteilungen zusammengetragen werden.
  • Nachweis von „Erfahrung“ durch Vorlage von Arbeitsverträgen, teilweise sogar Arbeitszeugnissen: Hier werden hochsensible Dokumente einem unkontrollierbaren Kreis von Personen zugänglich gemacht. Dies ist mit den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Personen nicht vereinbar 
  • Komplexcodes mit sehr seltener Anwendung die wegen der bestehenden Fristen von Beantragung und Nachweis faktisch gar nicht erfolgreich beantragt werden können 

Die DGfM fordert das BfArM auf, den MD Bund anzuweisen die StrOPS-RL gemeinsam mit Vertretern der Krankenhäuser zu erarbeiten.
 

Autor

 Jens Mau

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