Zum einstweiligen Rechtsschutz bei der Strukturprüfung

6 KR 52/22 KH ER | Aachen, Entscheidung vom 02.09.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Im Rahmen der Strukturprüfung besteht nach wie vor Unsicherheit, ob nach einer negativen Entscheidung des Medizinischen Dienstes () über das Vorliegen von Strukturmerkmalen nach aufgrund der Widersprüche des Krankenhauses, die Leistungen weiter abgerechnet werden dürfen, eine rechtskräftige Entscheidung über die Strukturprüfung vorliegt. Eine entsprechende Auffassung hatte der Ausschuss für Gesundheit im Gesetzgebungsverfahren zum vertreten. […]

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