Tagesarchiv: März 17, 2023

Das BSG hat seine bisherige Rechtsprechung zum Rechtscharakter einer Kündigung von Versorgungsverträgen mit den Krankenhäusern gem. § 110 SGB V aufgegeben. Danach erfolgt die Kündigung nicht durch einen Verwaltungsakt, sondern durch eine einseitige öffentlich-rechtliche Willenserklärung

B 1 KR 37/21 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 13.12.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr