Im Jahr 2019 waren in Deutschland hochgerechnet rund 61 000 Personen nicht krankenversichert und besaßen auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung.
Thema: Krankenversicherung Statistik
Im Jahr 2019 waren in Deutschland hochgerechnet rund 61 000 Personen nicht krankenversichert und besaßen auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung.
Folgender Beschluss vom 20.08.2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 20. August 2020 in Kraft
Entspannung bei der Behandlung von COVID-19 Patienten, aber kritische Entwicklung der finanziellen Situation. Relevante Beteiligung der Kliniken auch an der ambulanten Versorgung
L 16 KR 929/16 | Landessozialgericht NRW, Urteil vom 14.11.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
„Wir müssen diesen Teufelskreis zu immer mehr Operationen und immer mehr Behandlungen durchbrechen. Dazu müssen wir die bestehenden Mengenanreize abbauen und die Qualität der Leistungserbringung...
Gesundheitsdaten bedürfen eines besonderen Schutzes. Die Versicherten haben das Recht, selbst zu bestimmen, welche personenbezogenen Daten sie von sich preisgeben möchten und wer sie verwenden...
Die Veränderungsrate, wesentlicher Parameter für die Steigerung der Kostenerstattung von Krankenhaus-Leistungen, ist für das Jahr 2021 auf 2,53 % festgesetzt worden.
S 15 KR 2143/18, S 15 KR 1684/18 | Sozialgericht München, Urteil vom 23.07.2020
Sechs von sieben Patienten werden in den Einrichtungen der ambulant tätigen Ärzte in Deutschland getestet, diagnostiziert und adäquat versorgt.
L 9 KR 152/17 | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2020
Die vor rund einem Jahr eingeführten Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) sowie die Implementierung des Pflegebudgets gemäß Pflegepersonalstärkungsgesetz schienen ein erster Schritt zur Verbesserung der Pflegesituation zu sein.
Der Verband begrüßt die geplanten Investitionen zur Digitalisierung. Eine gute Nachricht für Kliniken sei zudem, dass es für den am 30. September auslaufenden Corona-Schutzschirm eine Nachfolgeregelung geben soll
S 12 KA 304/19 | Sozialgericht Marburg, Urteil vom 08.06.2020 – Kommentar ECOVIS
Der Entwurf sieht unter anderem vor, mit dem „Krankenhauszukunftsfonds“ notwendige Investitionen in die Notfallversorgung und in die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser intern und sektorenübergreifend zu fördern.
Ampelkoalition des rheinland-pfälzischen Landtages beantragt die geforderte Aufstockung um 500 Euro