Mindestmengenregelungen sollen Behandlungsqualität und Patientensicherheit weiter erhöhen
AOK Mindestmengen Mindestmengenregelungen Rheinland-Pfalz Spezialisierung Versorgungsqualität
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Mindestmengenregelungen sollen Behandlungsqualität und Patientensicherheit weiter erhöhen
Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert Praxisalltag – Hausärzte als „Erklärbären“ und regionale Ungleichgewichte bei Facharztterminen
Film beleuchtet problematische Fehlanreize im DRG-System am Beispiel von Frühgeborenen- und Intensivmedizin
Qualitätssicherung weiter ausgebaut – steigender Anteil an Patientinnen und Patienten kehrt in Arbeitsfähigkeit zurück
Erfassung von Daten zur personellen und strukturellen Ausstattung soll Grundlage für Qualitätssicherungsmaßnahmen bilden
Der G-BA hat entschieden, dass die Phonokardiografie nicht mehr zur Ausschlussdiagnostik einer koronaren Herzkrankheit eingesetzt werden darf, da kein nachweisbarer Nutzen vorliegt.
G-BA beendet Erprobung wegen ungünstigem Aufwand-Nutzen-Verhältnis – Dokumentationspflicht in vertragsärztlicher Versorgung entfällt ab 2026
Zunehmende Übergriffe auf Beschäftigte in NRW und bundesweit sorgen für wachsende Alarmbereitschaft in Kliniken
SMC-Analyse zeigt deutliche Strukturunterschiede – kleinere Standorte geraten bei Risiko- und Frühgeburten an ihre Grenzen
Fachgesellschaft fordert Nachbesserungen bei Leistungsgruppe „Allgemeine Chirurgie“ – Spezialisierte Eingriffe benötigen orthopädisch-unfallchirurgische Expertise
Demografische Entwicklung verstärkt Druck auf Notfallversorgung – Reformgesetz soll digitale Vernetzung und Transparenz stärken
Analyse aus Kiel zeigt strukturelle Defizite bei der Freistellung Hygienebeauftragter
Beim 9. Hessischen Schlaganfall-Symposium diskutierten Fachleute die Auswirkungen der Krankenhausreform, die präklinische Versorgung und die Rehabilitation von Schlaganfallpatienten in Hessen.
Mit den Allgemeinen Methoden 8.0 aktualisiert das IQWiG seine Bewertungsgrundlagen. Die neue Methodik gilt ab sofort und schafft eine wissenschaftliche Basis für Mindestvorhaltezahlen in der Krankenhausversorgung.
Hintergrund seien erheblichen Kosten, die dem Gesundheitswesen durch Fehler jährlich entstehen – Schätzungen gehen von rund 50 Milliarden Euro aus.