G-BA: Phonokardiografie nicht mehr zur Ausschlussdiagnostik der koronaren Herzkrankheit zugelassen

Nach Prüfung mehrerer Studien stuft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Methode als nicht ausreichend sensitiv und nicht wirtschaftlich für die Versorgung gesetzlich Versicherter ein

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Phonokardiografie (PKG) zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit (KHK) mit Wirkung zum 30. Dezember 2025 aus der Versorgung der gesetzlich Versicherten gestrichen. Grundlage ist der Beschluss vom 16. Oktober 2025, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Bereits im Februar 2020 hatte der G-BA die Erprobung der PKG für Patientinnen und Patienten über 40 Jahre mit einer Vortestwahrscheinlichkeit von 15 bis 85 % positiv bewertet, da erwartet wurde, dass durch die Methode aufwändigere und invasive Diagnostik vermieden werden könnte. In den folgenden Jahren wurde jedoch festgestellt, dass keine ausreichenden Studien vorliegen, die einen messbaren Nutzen der PKG belegen.

Nach Prüfung aller vorliegenden Daten kommt der G-BA zu dem Schluss, dass die Phonokardiografie weder unnötige Folgediagnostik einsparen kann noch eine hinreichend hohe Sensitivität für den Einsatz als Ausschlussdiagnostik aufweist. Damit entfällt auch das ursprünglich angenommene Potenzial der Methode als notwendige Behandlungsalternative. Die PKG ist daher für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten nicht erforderlich und kann nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht oder veranlasst werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert