Bundestag beschließt verpflichtendes Ernährungsscreening in Krankenhäusern
G-BA soll verbindliche Qualitätsvorgaben zur Erkennung und Behandlung von Mangelernährung entwickeln
Der Deutscher Bundestag hat mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) erstmals die verpflichtende Einführung eines systematischen Ernährungsscreenings für stationäre Patientinnen und Patienten beschlossen. Wie aus dem Beschluss vom 6. März 2026 hervorgeht, wird der Gemeinsamer Bundesausschuss beauftragt, bis Ende 2027 verbindliche Qualitätsvorgaben für Krankenhäuser zu erarbeiten.
Der Beschluss greift ein seit Jahren bekanntes Versorgungsproblem auf. Bereits die „German Hospital Malnutrition Study“ hatte 2006 auf die hohe Prävalenz und die gesundheitlichen sowie ökonomischen Folgen von Mangelernährung in Kliniken hingewiesen. Aktuellen Einschätzungen zufolge sind bis zu 30 Prozent der Krankenhauspatientinnen und -patienten – insbesondere ältere Menschen – mangelernährt oder weisen ein erhöhtes Risiko auf.
Mangelernährung hat erhebliche Auswirkungen auf den Behandlungsverlauf. Sie kann zu vermehrten Komplikationen nach operativen Eingriffen, verzögerter Wundheilung, verlängerten Liegezeiten und einer erhöhten Mortalität führen. Gleichzeitig entstehen dem Gesundheitssystem durch die Folgeeffekte zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe. Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin sehen daher seit Jahren Handlungsbedarf.
Mit dem gesetzlichen Auftrag an den G-BA soll nun eine strukturierte und verbindliche Grundlage geschaffen werden. Geplant ist, dass Krankenhäuser künftig bereits bei Aufnahme ein standardisiertes Screening zur Erkennung von Mangelernährung durchführen müssen. Darüber hinaus sollen Anforderungen an qualifiziertes Personal sowie Vorgaben für eine strukturierte Therapieplanung bei diagnostizierter Mangelernährung definiert werden.
Für das Krankenhausmanagement bedeutet die Regelung zusätzliche Anforderungen an Prozesse, Personal und Qualitätssicherung. Kliniken werden ihre Aufnahmeprozesse anpassen und entsprechende Screening- und Dokumentationsstrukturen implementieren müssen. Gleichzeitig kann eine frühzeitige Erkennung von Mangelernährung dazu beitragen, Behandlungsverläufe zu verbessern und Liegezeiten zu reduzieren, was auch wirtschaftliche Effekte haben kann.
Im Kontext der Krankenhausreform unterstreicht der Beschluss die zunehmende Bedeutung qualitätsorientierter Steuerungsinstrumente. Neben strukturellen Vorgaben und Leistungsgruppen rücken damit auch patientenbezogene Qualitätsindikatoren stärker in den Fokus der Regulierung.
Die konkrete Ausgestaltung liegt nun beim G-BA, der in den kommenden Jahren eine entsprechende Qualitätssicherungs-Richtlinie entwickeln wird. Für die Kliniken beginnt damit eine Phase der Vorbereitung auf neue verbindliche Anforderungen in der Patientenversorgung.




