IQWiG veröffentlicht Allgemeine Methoden 8.0 – neue Basis für Mindestvorhaltezahlen

Aktualisierte Methoden als Basis für Mindestmengen und mehr Transparenz bei der Bewertung von medizinischem Nutzen.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat die neue Version 8.0 seiner Allgemeinen Methoden herausgegeben. Diese Aktualisierung beinhaltet auch die Methoden, die das IQWiG zukünftig zur wissenschaftlichen Bestimmung von Mindestmengen für bestimmte Behandlungen in Krankenhäusern verwendet.

Laut IQWiG gab es einige Anpassungen nach einer öffentlichen Kommentierungsphase für den Entwurf vom Februar 2025. Ralf Bender, Leiter des Bereichs Medizinische Biometrie am IQWiG, sagte, man habe Texte präzisiert und Vorgehensweisen genauer erklärt, aber größere Änderungen wären nicht nötig gewesen.

Erstmals ein eigenes Kapitel zur Einbeziehung von Patienten

Neu in den Allgemeinen Methoden 8.0 ist ein eigenes Kapitel, das sich damit beschäftigt, wie Patientenerfahrungen und Informationen von Patientenorganisationen gesammelt und berücksichtigt werden (Kapitel 8). Bisher waren diese Informationen in verschiedenen Kapiteln verteilt.

Auch die Vorgehensweise bei Meta-Analysen mit wenigen Studien wurde verbessert. In Abschnitt 10.3.7 wird ein Verfahren beschrieben, das zusammen mit Forschern aus Göttingen entwickelt wurde. Bei sogenannten Bayesschen Random-Effects-Metaanalysen verwendet man Informationen aus früheren Bewertungen, um Unterschiede zwischen Studien besser einschätzen zu können. Dafür wird eine eigene Datenbank des IQWiG mit früheren Bewertungsergebnissen genutzt.

IQWiG mit neuer Rolle bei der Krankenhausreform

Die Krankenhausreform von 2024 bringt methodische Ergänzungen mit sich: Das Gesundheitsministerium kann das IQWiG beauftragen, wissenschaftliche Empfehlungen für Mindestmengen in Krankenhäusern zu geben und diese weiterzuentwickeln. Auf Basis dieser Empfehlungen führt das InEK eine Analyse durch, bevor das Ministerium die Mindestmengen per Verordnung festlegt. Der Bundesrat muss dem zustimmen.

Den Entwurf der neuen Methoden hatte das IQWiG bereits im September zur Diskussion gestellt. Um die Berechnung zu erklären, gab es ein Webinar mit über 300 Teilnehmern. Laut Tim Mathes, Leiter des Bereichs Gesundheitsökonomie, war dieser Austausch wichtig, weil es sich um neues methodisches Gebiet handelte. Die Kommentare hätten aber keine grundlegenden Änderungen an den Methoden zur Folge gehabt.

IQWiG-Leiter Thomas Kaiser wies darauf hin, dass die Datenbasis für solche Analysen noch verbessert werden müsse. Einheitliche Daten sind seiner Meinung nach wichtig für faire Mindestmengen und eine gute Versorgung.

Die Methoden zur Festlegung von Mindestmengen werden zuerst in einem separaten Dokument veröffentlicht und später in eine neue Version der Allgemeinen Methoden aufgenommen.

EU-HTA-Methoden nicht berücksichtigt

Die Methoden der europäischen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel (EU-HTA), die 2025 begonnen hat, sind nicht Teil der Allgemeinen Methoden 8.0, da diese auf europäischer Ebene festgelegt werden. Das IQWiG plant aber, zukünftig zu zeigen, wie die Ergebnisse der europäischen Bewertungen in die nationale Bewertung einfließen.

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