G-BA verneint Zusatznutzen von Lecanemab
Diskussion um Alzheimer-Therapien verschärft sich – Donanemab startet Anwendung am Max-Planck-Institut
Der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) sieht für den neuen Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab keinen Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie. Das Gremium aus Ärzten, Krankenkassen und Kliniken teilte nach Auswertung der verfügbaren Studiendaten mit, dass ein patientenrelevanter Mehrwert bislang nicht belegt sei. Für Krankenhäuser und Gedächtnisambulanzen hat die Entscheidung unmittelbare Bedeutung, da sie Einfluss auf Erstattungsfragen und Versorgungsstrukturen nehmen kann.
Der Direktor des Max-Planck-Institut für Psychiatrie, Prof. Dr. Peter Falkai, bewertet die Einschätzung kritisch. Er befürchtet eine ähnliche Diskussion beim zweiten neuen Wirkstoff dieser Substanzklasse, Donanemab. „Die Argumente zu den neuen Wirkstoffen wurden nach Studienlage immer besser“, so Falkai. Daher halte er es für wahrscheinlich, dass es perspektivisch zu einer Zuerkennung eines Zusatznutzens kommen könne. Die aktuelle Bewertung dürfe aus seiner Sicht nicht dazu führen, dass Krankenkassen die Kostenübernahme für neue Therapien grundsätzlich infrage stellen.
Für die klinische Praxis relevant ist, dass Donanemab am 24. Februar erstmals einer Patientin in der Gedächtnisambulanz der Forschungsklinik am Max-Planck-Institut verabreicht werden soll. Wie Lecanemab gehört der Wirkstoff zur Gruppe der monoklonalen Antikörper, die sich gegen Beta-Amyloid-Ablagerungen im Gehirn richten. Ziel ist es, den kognitiven Abbau bei Alzheimer-Patientinnen und -Patienten im Frühstadium zu verlangsamen.
Für Krankenhäuser ergeben sich daraus mehrere Implikationen: Neben Fragen der Erstattungsfähigkeit betreffen neue Antikörpertherapien auch die strukturellen Voraussetzungen für Diagnostik, Indikationsstellung und engmaschige Verlaufskontrollen. Die Therapien erfordern spezialisierte Gedächtnisambulanzen, bildgebende Diagnostik sowie standardisierte Monitoringprozesse, was insbesondere für neurologische und psychiatrische Fachabteilungen relevant ist.
Parallel zur klinischen Anwendung treiben Forschende am Max-Planck-Institut diagnostische Innovationen voran. Untersucht wird, ob die Pupillenerweiterung als früher Indikator kognitiver Störungen dienen kann. Ziel ist es, diese physiologische Reaktion perspektivisch als diagnostisches Instrument in der Früh- und Verlaufsdiagnostik einzusetzen. Patientinnen und Patienten der Gedächtnisambulanz können an entsprechenden Studien teilnehmen.
Die Entscheidung des G-BA unterstreicht die zentrale Rolle der frühen Nutzenbewertung für die Versorgungspraxis. Für Klinikleitungen und Medizincontroller bleibt die weitere Entwicklung im Bewertungsverfahren sowie die Positionierung der Kostenträger von hoher strategischer Relevanz, da sie Investitionsentscheidungen, Therapieangebote und Versorgungsstrukturen maßgeblich beeinflussen können.






