KHAG-Entwurf: DGOU warnt vor Konstruktionsfehlern – Versorgungslücken in Orthopädie und Unfallchirurgie befürchtet
Fachgesellschaft fordert Nachbesserungen bei Leistungsgruppe „Allgemeine Chirurgie“ – Spezialisierte Eingriffe benötigen orthopädisch-unfallchirurgische Expertise
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) kritisiert zentrale Regelungen im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) und warnt vor strukturellen Risiken für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Nach Einschätzung der Fachgesellschaft weist der Gesetzentwurf „grundlegende Konstruktionsfehler“ auf, die insbesondere die personelle Ausstattung und fachliche Zuordnung der Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“ betreffen. Darüber informierte die DGOU im Rahmen der Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses am 17. Dezember 2025.
Demnach würden im aktuellen Entwurf Basisleistungen mit hochspezialisierten Eingriffen zusammengeführt – darunter Tumoroperationen an Knochen und Weichteilen, komplexe gelenkerhaltende Eingriffe, Leistungen der Kinderorthopädie, Schmerztherapie sowie Frührehabilitation. Vorgesehen ist hierfür eine personelle Mindestausstattung von drei Fachärztinnen bzw. Fachärzten für Allgemeinchirurgie. Alternativ erlaubt die sogenannte „2-zu-1-Regel“ die Ersetzung eines Allgemeinchirurgen durch zwei Fachärzte anderer Weiterbildung, etwa Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Viszeralchirurgie.
Die DGOU sieht hierin ein erhebliches Versorgungsrisiko. „Krankenhäuser, die überwiegend spezialisierte Leistungen der Orthopädie und Unfallchirurgie erbringen, benötigen zur Sicherstellung der Versorgung drei Fachärztinnen oder Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie. Eine Vorgabe von drei Fachärzten für Allgemeinchirurgie wird diesen Anforderungen absolut nicht gerecht“, betont DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Dietmar Pennig.
Pennig verweist zudem auf die aktuelle Facharztstruktur in Deutschland: „In Deutschland gibt es jedoch nur noch rund 1.400 Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinchirurgie, während etwa 15.200 Ärztinnen und Ärzte entsprechend der gültigen Weiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie den Großteil dieser Behandlungen übernehmen.“ Die derzeitige Gesetzeslage bilde die Versorgungsrealität nicht ab und könne insbesondere außerhalb großer Zentren zu Nachteilen für Patientinnen und Patienten führen.
Auch aus Sicht der DGOU betrifft die Problematik nicht nur den muskuloskelettalen Bereich. „Die pauschale Zuordnung hochkomplexer Eingriffe zu einer generalistischen Allgemeinchirurgie betrifft alle chirurgischen Fächer … Qualität und Patientensicherheit lassen sich nur sichern, wenn spezialisierte Leistungen auch durch entsprechend spezialisierte Fachärztinnen und Fachärzte erbracht werden“, ergänzt Prof. Dr. Bernd Kladny, stellvertretender DGOU-Generalsekretär.
Die DGOU begleitet den Reformprozess nach eigenen Angaben kontinuierlich und hat in mehreren Stellungnahmen eine differenzierte und realitätsnahe Ausgestaltung der Leistungsgruppe 14 gefordert – insbesondere mit Blick auf muskuloskelettale Erkrankungen und Verletzungen.






