KHAG in Kraft: Planungssicherheit für Krankenhausreform der Länder

Minister Philippi begrüßt Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes – Kritik an Kopplung von Pflegequoten und MD-Prüfung

Wie das Niedersächsische Gesundheitsministerium berichtet, ist am heutigen Mittwoch, den 15. April 2026, das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) offiziell in Kraft getreten. Laut Dr. Andreas Philippi, GMK-Vorsitzender, schafft das Gesetz die notwendige Planungssicherheit, um die Krankenhausplanung in den Ländern verlässlich voranzutreiben und die Versorgung durch qualitätsorientierte Konzentration zu sichern.

Mit dem Inkrafttreten des KHAG wird die seit Anfang 2025 laufende Krankenhausreform des Bundes (KHVVG) maßgeblich konkretisiert. Das Gesetz zielt darauf ab, die strukturellen Hürden für Kliniken zu senken und die flächendeckende Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen wie Niedersachsen, zu stabilisieren. Ein zentraler Punkt ist die Flexibilisierung der Personalvorgaben: Fachärzte für Innere Medizin und Allgemeinchirurgie können künftig in bis zu drei Leistungsgruppen angerechnet werden, was den personellen Druck auf Grund- und Regelversorger spürbar mindert.

Zusätzlich sieht das KHAG finanzielle Erleichterungen vor. Der Transformationsfonds darf nun explizit Maßnahmen zum Strukturerhalt finanzieren, was den Ländern mehr Spielraum in der Investitionsförderung gibt. Fachkrankenhäuser profitieren zudem davon, dass teure Großgeräte nicht mehr zwingend im Eigenbesitz sein müssen; Kooperationen reichen künftig als Nachweis der Sachausstattung aus.

Überschattet wird der Start jedoch von einer Verschärfung bei der Qualitätskontrolle. Das Gesetz koppelt die Zuweisung von Leistungsgruppen nun strikt an die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen. Unterschreitungen in pflegesensitiven Bereichen führen dazu, dass sämtliche MD-Standortgutachten negativ ausfallen. Minister Philippi warnt hier vor existenziellen Risiken für Uniklinika und große Versorgungszentren und fordert vom Bund realitätsnahe Übergangsregelungen sowie einen Abbau der Bürokratie.

Administrativ startet nun die Anpassung des IT-Fachverfahrens KLAAS. In etwa zwei Monaten ist eine zweite Antragsrunde für Krankenhäuser geplant, um die Anträge auf Leistungsgruppen an die neuen KHAG-Vorgaben anzupassen.

Aus Sicht des Klinikmanagements und Medizincontrollings ist das KHAG ein zweischneidiges Schwert. Die Flexibilisierung der Facharztquoten ist ein operativer Segen, da sie den Fachkräftemangel in der Fläche zumindest regulatorisch abfedert. Das „Alles-oder-Nichts“-Prinzip bei den Pflegeuntergrenzen ist jedoch hochbrisant: Eine punktuelle Vakanz in der Pflege darf nicht zum strategischen Entzug ganzer Leistungsgruppen führen. Für das Controlling bedeutet dies eine massive Ausweitung des Monitorings.

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