Gesundheit und Pflege 2026: Neue Reformen, Transformationsfonds und Digitalisierung

Ab 2026 setzt die Bundesregierung weitreichende Reformen in Gesundheit und Pflege um: Modernisierte Krankenhausstrukturen, Digitalisierung, erweiterte Pflegebefugnisse, Bürokratieabbau und vorbereitende Maßnahmen für die neue Pflegefachassistenzausbildung sollen die Versorgung langfristig sichern und effizienter gestalten.

Krankenhausreform – Transformationsfonds startet
Ab dem 1. Januar 2026 stehen Fördermittel aus dem Krankenhaus-Transformationsfonds bereit. Insgesamt sollen bis zu 50 Mrd. Euro bis 2035 die Modernisierung von Krankenhausstrukturen unterstützen. Der Bund übernimmt davon 29 Mrd. Euro. Ziel ist die nachhaltige Weiterentwicklung der Versorgung bei gleichzeitiger finanzieller Stabilisierung der Kliniken.

Digitalisierung – ePA-Pflicht
Software-Systeme in Arztpraxen und Kliniken müssen ab Januar 2026 „ePA-ready“ sein. Leistungserbringer ohne entsprechende Konformitätsbestätigung können ihre Leistungen nicht mehr abrechnen. Härtefälle werden von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen geregelt, während nicht rechtzeitig aktualisierte Systeme eine Kürzung der TI-Pauschale zur Folge haben.

Pflege – erweiterte Befugnisse und Bürokratieabbau
Pflegefachpersonen erhalten die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Vertragsverhandlungen hierzu können ab Januar 2026 geführt werden. Zudem werden Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste (MD) frühzeitiger angekündigt, und Einrichtungen mit hoher Qualität können künftig längere Prüfintervalle (bis zu zwei Jahre) in Anspruch nehmen. Die Pflegedokumentation wird gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzt.

Ausbildung
Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung startet 2027, vorbereitende Regelungen zu Finanzierung, Lehrplänen und Prüfungsverordnungen treten bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft.

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