Markiert: Wirtschaftliches Alternativverhalten

Bei der Behandlungsplanung hat das Krankenhaus die Pflicht, auch die Möglichkeit wirtschaftlichen Alternativverhaltens zu prüfen und die Behandlungsplanung ggf. daran auszurichten.

B 1 KR 9/20 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 27.10.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Medcontroller: Rechtsbeugung war unter der Gürtellinie: Ein Interview mit Prof. Schlegel

Zeit für eine Bestandsaufnahme und einen kleinen Blick in die Zukunft. Wir hatten im Rahmen des Jahrespressegesprächs einen Interviewtermin.

Eine nicht ausreichend belegte Dokumentation einer schweren depressiven Erkrankung kann eine Fehlbelegung bei psychiatrischer stationärer Behandlung rechtfertigen

L 1 KR 106/19 | Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 21.01.2021 

Fallzusammenführung nach den Grundsätzen des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (hier: Beurlaubung, im Hinblick auf die der Durchführung der Operation entgegenstehende, noch nicht abgeklungene Medikamenteneinwirkung)

B 1 KR 9/20 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 27.10.2020