Vergütungsanspruch für ambulante Portimplantation zur Vorbereitung einer Chemotherapie im stationären Setting

L 11 KR 2819/19 | LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.11.2020 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das LSG entschied, dass dem vom Krankenhausträger geltend gemachten für die ambulante Portimplantation zur Vorbereitung einer Chemotherapie nicht entgegengehalten werde könne, dass die Portimplantation als vorstationäre Behandlung hätte erbracht werden müssen (), da es vorliegend an einer von fehlte. Der Anwendungsbereich des § 115a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V sei insofern ausgeschlossen, wenn die erforderliche Verordnung von Krankenhausbehandlung nicht vorläge. […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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