Sperrt die Abrechnung einer stationären Leistung die fiktive ambulante Leistungsabrechnung?

L 10 KR 448/20 | -Westfalen, vom 19.04.2021 – Kommentar KMH

In seinem Urteil vom 19.04.2021 (Az. L 10 KR 448/20) verneinte das LSG Nordrhein-Westfalen diese Frage. Aus § 109 Abs. 4 S. 3 SGB V (äre Leistungsabrechnung) und §115b SGB V (ambulante Leistungsabrechnung) folge keine Sperrwirkung in dem Sinne, dass eine zu Unrecht durchgeführte nicht mehr als ambulante Leistung abgerechnet werden könne (sog. fiktives ). […]

Quelle: KMH Medizinrecht

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