Bernhard Ziegler, der langjährige Leiter des Interessenverbandes Kommunaler Krankenhäuser (IVKK), steht vor dem Ruhestand und konnte bisher keinen Nachfolger für seine Position finden…
Thema: IVKK Krankenhausverband
Bernhard Ziegler, der langjährige Leiter des Interessenverbandes Kommunaler Krankenhäuser (IVKK), steht vor dem Ruhestand und konnte bisher keinen Nachfolger für seine Position finden…
B 1 KR 29/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung zum 16.05.2024 – Terminvorschau 16/24
L 8 KR 277/22 | Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.03.2024
Die Leitlinie stellt für den deutschsprachigen Raum ein Update der DGEM-Leitlinie „Klinische Ernährung im ambulanten Bereich“ dar und umfasst auch Inhalte der nicht mehr weitergeführten DGEM-Leitlinie „Besonderheiten der Überwachung bei künstlicher Ernährung““
Die zehn besten Krankenhäuser der Welt demonstrieren, dass Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen nicht nur möglich, sondern auch zentral ist.
Erstfassung einer Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen
Pflegefachpersonen müssen einbezogen und mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet werden.
Zusammenstellung der zur Verfügung stehenden Reimbursement Unterlagen 2024 für die sachgerechte Kodierung und Abrechnung
Krankenhausplanungsausschuss gab grünes Licht für strukturelle Verbesserungen
Die ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe und das Städtische Klinikum Karlsruhe, die eine wohnortnahe Spitzenmedizin für Patienten in der Region gewährleisten, befinden sich in einer finanziellen...
L 7 BA 351/22 | Landessozialgerichtsbarkeit Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2023 – Kommentar ÄrzteZeitung
Das Land Baden-Württemberg wird sich 2024 mit bis zu 59,4 Mio Euro am Defizit des Universitätsklinikums Mannheim beteiligen.
Geplantes Jahresergebnis 2023 erreicht –schwieriger Ausblick für 2024
MKK reduziert Defizit im ersten Quartal, gemischte Ergebnisse für Lübbecke, Bad Oeynhausen und Rahden
In zwei Schritten steigen die Entgelte um insg. 10 Prozent, wobei durch einen Mindestbetrag von jeweils 150 Euro die unteren Entgeltgruppen überproportional profitieren