Markiert: Operation

Ein Anspruch auf Durchführung einer sog Vorab-Prüfung durch die Krankenkasse kann vor Durchführung einer stationären Behandlung gegeben sein, wenn zweifelhaft ist, ob die von der Versicherten beanspruchte Behandlungsmethode (hier: stationäre Liposuktion) dem Qualitätsgebot entspricht

L 11 KR 3323/19 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.4.2021

Fallzusammenführung wegen Wirtschaftlichkeitsgebot sei gegeben – Eine Beurlaubung oder ununterbrochene Fortsetzung der stationären Behandlung ist bis zum Vorliegen des zeitnah zu erwarteten histologischen Befundes zu prüfen, statt einer zwischenzeitlichen Entlassung

B 1 KR 6/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019 – Terminbericht 52/19