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Ein Anspruch auf Durchführung einer sog Vorab-Prüfung durch die Krankenkasse kann vor Durchführung einer stationären Behandlung gegeben sein, wenn zweifelhaft ist, ob die von der Versicherten beanspruchte Behandlungsmethode (hier: stationäre Liposuktion) dem Qualitätsgebot entspricht

L 11 KR 3323/19 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.4.2021

Begrenzung der gerichtlichen Amtsermittlungspflicht nach § 106 SGG sei geboten, wenn das Prüfverfahren nach § 275 Abs 1 Nr 1 SGB V verspätet eingeleitet worden ist (hier: Prüfung der medizinischen Notwendigkeit einer Schlauchmagenoperation bei BMI 50kg/m²)

S 39 KR 249/16 | Sozialgericht München, Urteil vom 22.11.2017