Kooperationen bei Operationen im Krankenhaus

L 5 KR 2088/19 | , Entscheidung vom 02.06.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Aufgrund der zunehmenden von Krankenhäusern mit entsprechenden Schwerpunktbildungen kommt es auch bei der Erbringung ärer Behandlungen vermehrt zu kooperativen Leistungserbringungen durch mehrere . Bei der Abrechnung der Behandlungen in diesen Kooperationen kann sich dann die Frage stellen, ob die Voraussetzungen der Abrechnung für das abrechnende überhaupt vorliegen.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte in einer Entscheidung vom 02.06.2021 (- L 5 KR 2088/19 -) diese Frage für den Fall zu beantworten, dass die aufgrund eines Kooperationsvertrages durch ein Operationsteam eines anderen Krankenhauses in den Räumen des abrechnenden Krankenhauses erbracht wird. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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